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Melden Sie uns Auffälligkeiten

Sie haben einen Regelverstoß im Unternehmen, unserer Mitarbeiter:Innen oder bei einem unserer Geschäftspartner beobachtet oder waren selbst davon betroffen. Bitte informieren Sie uns. Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Hinweise – auch anonym – über unser Meldesystem mitzuteilen.

Müller - Die lila Logistik SE
COMPLIANCE ABTEILUNG
Ferdinand-Porsche-Str. 6
74354 Besigheim-Ottmarsheim

Compliance Management System

Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird im Allgemeinen als „Compliance-Management-System“ bezeichnet.

Das Compliance-Management-System der Müller - Die lila Logistik SE zielt darauf ab, Regelverstößen im Unternehmen, unserer Mitarbeiter:Innen und unserer Geschäftspartner systematisch und dauerhaft vorzubeugen, sie aufzudecken und zu sanktionieren. Hierzu zählen auch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und die Verletzung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Weiteres können Sie der untenstehenden Verfahrensordnung (§8 Abs. 2 LkSG) entnehmen.

Wir haben die erforderlichen organisatorischen Strukturen etabliert und lassen die Risiken konsistent durch die jeweils verantwortlichen Fachbereiche kontrollieren. Im Rahmen des Berichtswesens werden die wesentlichen Risiken, auch die Compliance-Risiken und Compliance-Maßnahmen, dargestellt und dokumentiert. Darüber hinaus wird durch interne Kontrollen und Prüfungshandlungen regelmäßig ermittelt, welche Weiterentwicklungen des Compliance-Management-Systems sinnvoll sind.

Compliance und Integrität haben für uns bei Müller - Die lila Logistik SE einen hohen Stellenwert. Wir fordern daher von allen Mitarbeiter:Innen und unseren Geschäftspartnern, geltende Gesetze und behördliche Vorschriften zu respektieren und zu befolgen. Das Gleiche gilt für unternehmensinterne Anweisungen und Richtlinien. Ziel dabei ist, die Schädigung von Unternehmen, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder der Allgemeinheit zu vermeiden.

Meldesystem

Wir haben ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken. Ob Sie im Unternehmen beschäftigt oder außenstehend sind, über eine für alle zugängliche Möglichkeit auf unserem Hinweisgeber-Portal können Sie uns Compliance-Verstöße oder Hinweise im Rahmen des Lieferkettenschutzgesetz (LkSG) im Unternehmen oder Anhaltspunkte dazu melden. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Hinweise auch anonym zu geben. Die Verstöße lassen sich in der Regel jedoch schneller und effektiver bearbeiten, wenn Sie sich identifizieren. Dabei bitten wir um Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) sowie um sämtliche Angaben zum Verstoß (Wann, Wo, Wer, Was). Selbstverständlich behandeln wir Ihren Hinweis streng vertraulich.

 

Außerdem besteht die Möglichkeit Beschwerden und Hinweise beim Zentralen Beschwerdemanagement schriftlich oder per E-Mail zu melden. 

 

E-Mail: compliance@lila-logistik.com

 

Postalisch:

Müller - Die lila Logistik SE

Compliance Gremium

Ferdinand-Porsche-Str. 4

74354 Besigheim

Vertrauliche Behandlung

Ausgewählte Mitarbeiter:Innen des Compliance-Bereichs nehmen von Ihnen eingehende Hinweise entgegen und leiten sie an die betroffene Stelle im Unternehmen zur Klärung weiter. Bei Bestehen eines schwerwiegenden Verdachts ziehen wir ggf. auch die Übergabe an eine Strafverfolgungsbehörde in Betracht. Falls notwendig, informieren wir im Rahmen der Weiterverfolgung andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, wahren dabei aber die Vertraulichkeit. Die Nennung Ihres Namens oder von Umständen, durch die Sie als Hinweisgeber offenbart werden könnten, erfolgt weder gegenüber der beschuldigten Person noch gegenüber der Öffentlichkeit. Nur in Ausnahmefällen, z. B. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder im Falle eines öffentlichen Verfahrens, könnte eine Offenlegung der Identität erforderlich werden. Aus der Nutzung des Hinweisportals entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Falls Sie jedoch absichtlich falsche Hinweise geben, z. B. um eine Person zu schädigen, behalten wir uns vor, gegen Sie vorzugehen.

Speicherdauer

Wir speichern die Hinweise nur, solange es deren Weiterverfolgung erfordert bzw. wir zur Speicherung gesetzlich verpflichtet sind. Anschließend werden die Hinweise gelöscht oder anonymisiert, d. h. der Bezug zu Ihrer Identität als Hinweisgeber wird entfernt und ist nicht wiederherstellbar.

Schwerwiegende Verstöße

Hinweisgeberschutzgesetz
  • Fälschung und Manipulation von Berichten, Aufzeichnungen und Verträgen
  • Delikte in den Bereichen Diebstahl, Untreue, Bereicherung, Korruption, Kartellrecht und Geldwäsche
  • Verstöße gegen Wertpapierbestimmungen und illegale Nutzung von Insider-Informationen
  • Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit, der Privatsphäre von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Menschenrechten
  • Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen
  • Fehlverhalten bezüglich Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen, Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung
  • Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen
  • Hinweise bzgl. Diskriminierung, Mobbing und (sexueller) Belästigung
  • Verstöße gegen Arbeits- und Betriebssicherheit sowie von Arbeitsschutzrechten
  • Regelwidrigkeiten, die dem Ruf des Unternehmens schwerwiegend schaden können
  • Verstöße von Führungskräften sowie von Organmitgliedern
  • Verstöße gegen unseren Code of Conduct und der LILA Verfassung
Lieferkettenschutzgesetz
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit/Sklaverei
  • Missachtung von Arbeitsschutz
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit
  • Ungleichbehandlung in Beschäftigung
  • Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Umweltschädigung
  • Widerrechtliche Zwangsräumung und Verletzung von Landrechten
  • Beeinträchtigungen von Menschenrechten durch private/öffentliche Sicherheitskräfte
  • Verwendung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen), Einsatz von persistenten organischen Schadstoffen (Stockholmer Übereinkommen) sowie nicht umweltgerechte Lagerung, Handhabung, Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle (Basler Übereinkommen)

Verfahrensordnung

Unter diesem Link finden Sie als PDF-Datei die Verfahrensordnung.