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Hinweis zum Verpackungsgesetz

 

Die MÜLLER | DIE LILA LOGISTIK geht davon aus, dass Sie als Hersteller und/oder Händler nach §9 Verpackungsgesetz Ihre Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle (LUCID) erfüllt haben und gemäß §10 Verpackungsgesetz Ihrer Datenmeldepflicht nachkommen.

Die MÜLLER | DIE LILA LOGISTIK setzt voraus, dass Ihre entsprechenden Verpackungsmaterialien an einem Dualen System beteiligt sind. Dies gilt auch für von MÜLLER | DIE LILA LOGISTIK in Ihrem Namen in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien wie Versandkartonagen, Einschweißfolien etc.

Wünschen Sie eine Beteiligung Ihrer Meldemengen an einem Dualen System durch MÜLLER | DIE LILA LOGISTIK muss dies gesondert vereinbart werden. Dies muss zwingend schriftlich beauftragt werden. Die Meldung an LUCID (Zentrale Stelle) kann nicht durch Dritte (MÜLLER | DIE LILA LOGISTIK) für Sie erfolgen.

Sind Sie zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet erfolgt die Prüfung eigenverantwortlich durch Ihr Unternehmen.